Steuern sparen mit der Säule 3a: Ein Leitfaden für 2025 und 2026

Die drei Säulen der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf einem Drei-Säulen-Modell. Die erste Säule (AHV/IV) stellt das staatliche Fundament dar und ist für alle obligatorisch. Die zweite Säule (BVG) ergänzt die staatliche Rente durch die berufliche Vorsorge und ist für Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn über 22'050 Franken (Stand 2024) obligatorisch. Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen. Die dritte Säule umfasst die private Vorsorge, wobei die gebundene Vorsorge (Säule 3a) durch massive Steuervorteile auffällt, während die freie Vorsorge (Säule 3b) flexibel, aber steuerlich meist nicht abzugsfähig ist.

Steuern sparen mit der Säule 3a: Ein Leitfaden für 2025 und 2026
© Eugène Atget (Public domain)

Steuervorteile der Säule 3a nutzen

Maximalbeträge für 2025 und 2026

Die Einzahlungslimits für die Säule 3a werden alle zwei Jahre vom Bundesrat an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Für das Jahr 2026 beträgt der Maximalbetrag für Personen mit Pensionskassenanschluss 7'258 Franken. Wer nicht einer Pensionskasse angehört, kann bis zu 36'288 Franken (20% des massgebenden Einkommens) einzahlen. Diese Beträge gelten unverändert auch für 2025. Die genauen Höchstbeträge sind bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrufbar.

Wer kann einzahlen?

In die Säule 3a dürfen alle erwerbstätigen Personen einzahlen, die ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz erzielen. Auch Arbeitslose, die Taggelder beziehen, sind berechtigt. Bei Ehepaaren können beide Partner unabhängig voneinander einzahlen, sofern beide erwerbstätig sind. Wer über das ordentliche AHV-Referenzalter hinaus arbeitet, kann bis maximal fünf Jahre darüber hinaus (bis Alter 70) weiterhin Beiträge leisten. Ausländische Arbeitnehmer mit Quellensteuerabzug können seit der Revision per 1. Januar 2021 ebenfalls profitieren, indem sie die Abzüge im Rahmen der nachträglichen Veranlagung geltend machen.

Berechnung der Steuerersparnis

Die Steuerersparnis durch Säule-3a-Einzahlungen ist dreifach. Erstens reduzieren die Einzahlungen das steuerbare Einkommen direkt. Je nach Wohnort und Einkommenshöhe liegt die Ersparnis auf dem Maximalbetrag von 7'258 Franken zwischen 10% und 48%, was einer Ersparnis von bis zu 3'484 Franken pro Jahr entspricht. Ein lediger Arbeitnehmer mit 80'000 Franken Einkommen spart beispielsweise in Luzern rund 1'221 Franken, in Zug 782 Franken und in Sarnen 1'005 Franken. Ehepaare mit doppelten Beiträgen können entsprechend höhere Beträge abziehen.

Zweitens unterliegen 3a-Guthaben keiner Vermögenssteuer, was über 30 Jahre einen zusätzlichen Vorteil von rund 14% ergibt. Drittens werden Dividenden und Zinsen innerhalb der Säule 3a nicht besteuert, was über drei Jahrzehnte weitere rund 24% Ersparnis bringen kann. Bei der Auszahlung fällt zwar die Kapitalbezugssteuer an, diese liegt jedoch in den meisten Kantonen nur zwischen 5% und 10% und ist deutlich niedriger als die eingesparte Einkommenssteuer.

Pensionskasseneinkäufe als Ergänzung

Neben der Säule 3a bieten freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse (Säule 2) eine weitere Möglichkeit zur Steueroptimierung. Der maximale Einkaufsbetrag ist auf dem jährlichen Vorsorgeausweis ersichtlich und resultiert aus Lücken zwischen dem tatsächlichen und dem reglementarischen Altersguthaben. Auch Einkäufe sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig und das Guthaben unterliegt weder der Vermögens- noch der Ertragssteuer.

Wichtige Hinweise vor dem Einkauf: Wer das Guthaben als Kapital auszahlen lassen möchte, darf in den drei Jahren davor keine Einkäufe tätigen, sonst werden die Steuern nachgefordert. Für Rentenbezüge gilt diese Sperre nicht. Zudem sollte der Deckungsgrad der Pensionskasse geprüft werden; liegt dieser unter 100%, besteht das Risiko einer Verwässerung der Einkäufe. Arbeitnehmer sollten zudem prüfen, ob nicht zuerst der Maximalbetrag in die Säule 3a eingezahlt wurde, da diese flexibler ist.

Optimierte Auszahlungsstrategien

Mehrere Konten für gestaffelten Bezug

Da die Kapitalbezugssteuer progressiv ist, empfiehlt es sich, das Säule-3a-Vermögen auf mehrere Konten zu verteilen und diese gestaffelt über mehrere Jahre zu beziehen. Experten empfehlen, ein neues Konto zu eröffnen, wenn der Saldo zwischen 30'000 und 45'000 Franken liegt. Ein einmaliger Bezug von 120'000 Franken kostet in Luzern rund 5'300 Franken Steuern, während zwei Bezüge à 60'000 Franken über zwei Jahre weniger als ein Drittel davon kosten. Beachten Sie dabei, dass Kapitalbezüge aus der Pensionskasse mit den 3a-Bezügen addiert werden und die Progression erhöhen können.

Kapitalbezug versus Rente

Steuerlich attraktiver ist in der Regel der Kapitalbezug gegenüber der Umwandlung in eine Rente. Während Renten voll als Einkommen versteuert werden müssen, wird Kapital einmalig zum reduzierten Steuersatz besteuert. Dies gilt sowohl für die Säule 3a als auch für die Pensionskasse. Bei der Pensionskasse kann man sich zudem für einen Mischbezug entscheiden.

Fristen und neue Regelungen

Einzahlungsdeadline

Einzahlungen in die Säule 3a müssen bis zum 31. Dezember auf dem Konto gutgeschrieben sein, um im aktuellen Steuerjahr abgezogen zu werden. Der Valutentag ist massgebend; eine Überweisung im Januar wird dem neuen Jahr zugerechnet. Um Risiken zu vermeiden, empfiehlt sich die Überweisung vor den Weihnachtsfeiertagen. Eine Einzahlung im Jahr der Pensionierung ist möglich, sofern sie vor dem Datum der Erwerbsaufgabe erfolgt.

Nachträgliche Einzahlungen ab 2026

Ab dem Jahr 2026 ist es erstmals möglich, Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich zu schliessen. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Einkommen im entsprechenden Lückenjahr. Nachgeholt werden können jedoch nur Beitragsjahre ab 2025; ältere Lücken bleiben ausgeschlossen. Der nachträgliche Einkauf ist auf den kleinen Beitrag (7'258 Franken) pro Jahr begrenzt.

Für eine detaillierte Berechnung Ihrer persönlichen Steuerersparnis stehen verschiedene Online-Rechner zur Verfügung, beispielsweise auf den Portalen von Allianz oder der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Weitere Steuertipps finden Sie bei BDO.